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Presseartikel vom 27.03.2009 aus der OTZ. Nutzungsuntersagung für Pößnecker Schützenhaus NPD-Eilantrag beim Verwaltungsgericht Gera Schleiz/Gera (OTZ/HS). Das von der NPD geplante Konzert am Samstag im Pößnecker Schützenhaus findet wohl nicht statt. Das Landratsamt des Saale-Orla-Kreises hat eine Nutzungsuntersagung für den Gebäudekomplex, der sich im Besitz des Anwalts und NPD-Funktionärs Jürgen Rieger befindet, erlassen. Zur Entscheidung hätten bauordnungsrechtliche Gründe geführt, so Pressesprecherin Kristin Pfeiffer-Geheeb. Die Nutzungsuntersagung sei bindend. Es dürften keine für die Allgemeinheit ausgehenden Gefahren in Kauf genommen werden. Beim Verwaltungsgericht Gera ist noch gestern Abend ein Eilantrag gegen den Bescheid eingegangen, teilte Gerichts-Sprecher Bernd Amelung auf OTZ-Nachfrage mit. Bereits mit Beschluss vom 24. März hatte das Verwaltungsgericht einen Eilantrag der NPD auf Nutzung des Kultur- und Kongresszentrums (KUK) Gera zur Durchführung ihres Bundesparteitages vom 24. bis 26. April 2009 abschlägig beschieden, so Bernd Amelung. Zuvor hatte die Stadt Gera einen entsprechenden Antrag zurückgewiesen. Als Begründung wurde angeführt, dass die Stadt das KUK für den 25. April 2009 schon seit September 2008 als Schlechtwettervariante für das Buga-Fest reserviert habe. Das Ansinnen der NPD sei zwei Monate später vorgetragen worden. Weil die NPD die Argumentation angezweifelt hatte, kam es zum Eilantrag. Gegen die Entscheidung sind Rechtsmittel möglich. ZURÜCK |