|
Für demokratische Kultur & Zivilcourage. Gegen Rechtsextremismus. |
|
|
Presse
Aktion
Infos
Geschichtswerkstatt
Kultur
Chronik
Umfrage
Links
Über uns
Kontakt
Impressum
Gästebuch |
||
| Aktuelles für Pößneck Newsletter Radiobeiträge Aus eigener Feder | ||
|
Presseartikel vom 29.02.2008 von redok. "Zusammenrottung von Verbrechern" bleibt erlaubt München. Ohne strafrechtliche Verfolgung bleibt die Bezeichnung einer Versammlung der NPD-Wahlliste "Bürgerinitiative Ausländerstopp" (BIA) als "skandalöse Zusammenrottung von Verbrechern". Die Staatsanwaltschaft München I hat von der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen Charlotte Knobloch, Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, wegen dieser Äußerung abgesehen. Laut einer Mitteilung der NPD-Zentrale wurde die Entscheidung von der Staatsanwaltschaft damit begründet, dass im Rahmen einer politischen Auseinandersetzung ein "robusterer Sprachgebrauch" in Bezug auf konkurrierende Parteien im Gegensatz zu bloßen Meinungsäußerungen über Einzelpersonen zulässig sei. Die NPD kündigte prompt einen "robusteren Sprachgebrauch" an "im Umgang mit dem Zentralrat der Frau Knobloch". Knoblochs Äußerung bezog sich auf die BIA-Wahlveranstaltung in München am 6. Februar. In einem ähnlichen Fall war in Nürnberg ein Ermittlungsverfahren gegen den Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg, Arno Hamburger, den Nürnberger OB Ulrich Maly (SPD) und den Bamberger Bundestagsabgeordneten Thomas Silberhorn (CSU) von der Staatsanwaltschaft zwar eröffnet, nach Prüfung der Sachlage aber eingestellt worden, ebenso ein weiteres Nürnberger Ermittlungsverfahren gegen den Musiker Konstantin Wecker. Diese hatten die NPD als "Verbrecher-Partei" beziehungsweise "Verbrecherbande" bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hatte die Äußerungen als "Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung, die zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht wurden", bewertet. |