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- Eine Militärregierung ist eingesetzt worden, deren Gesetze und Verfügungen in allen Einzelheiten auf das genaueste befolgt werden müssen.
- Jede Gewaltanwendung und jeder Versuch zur Gewaltanwendung gegen die amerikanischen Streitkräfte oder jede Gewaltanwendung gegen die Vorschriften dieser Bekanntmachung seitens Zivilpersonen werden schärfstens bestraft.
- Zivilpersonen dürfen in der Zeit von 20.30 Uhr bis 6 Uhr (Ortszeit) ihre Häuser nicht verlassen.
- Totalverdunkelung muß zwischen 30 Minuten nach Untergang der Sonne und 30 Minuten vor Sonnenaufgang strengstens eingehalten werden.
- Im Amerikanischen Armeegebiet ist es verboten, sich ohne besondere Erlaubnis der Militärregierung weiter als 6 km von seinem Wohnort bzw. Wohnsitz zu entfernen. Die Bewegungsfreiheit kann vom örtlichen Militärkommandeur auf weniger als 6 km herabgesetzt oder vollkommen entzogen werden. Es bestehen folgende örtliche Beschränkungen:
- Eisenbahn, Privatkraftfahrzeuge, Fahrräder und Privatkrafträder dürfen ohne besondere Erlaubnis nicht benutzt werden. Die Benutzung der öffentlichen Ortsverkehrsmittel ist erlaubt.
- Ansammlungen von mehr als 5 Personen in der Öffentlichkeit oder in Privatwohnungen zu Diskussionszwecken sind verboten. Das Abhalten von Gottesdiensten ist gestattet. Öffentliche Vergnügungsveranstaltungen dürfen nur mit Erlaubnis der Militärregierung stattfinden. Ansammlungen vor Lebensmittelausgabestellen oder vor öffentlichen Ämtern haben sich sofort aufzulösen, falls irgendwelche Unruhen entstehen.
- Sendeapparate sowie alle Sendemittel, Schußwaffen und sonstige Kriegsmaterialien sowie Munition und Sprengstoffe müssen bei den Militärbehörden abgegeben werden. Es ist ungesetzlich, derartige Gegenstände zu besitzen oder über sie zu verfügen. Nur die Polizei darf auf Grund eines von der Militärbehörde ausgegebenen Erlaubnisscheines Handwaffen und Munition besitzen und tragen, um Ordnung und Ruhe aufrecht zu erhalten.
- Alle Fotoapparate sowie Feldstecher werden der Militärbehörde abgegeben.
- Das Freilassen von Tauben ist untersagt. Sie sind entweder zu töten oder ihre Flügel sind zu stutzen.
- Jeglicher Nachrichtenverkehr wie Post, Fernsprech-, Fernschreib- und Funkverkehr wird mit sofortiger Wirkung eingestellt.
- Unzensierte Zeitungen, sonstige Veröffentlichungen und Plakate jeglicher Art dürfen weder gedruckt, verteilt noch angeschlagen werden.
- Deutsche Fahnen, Standarten und Hoheitszeichen dürfen nicht gezeigt werden. Das öffentliche Spielen und Singen der Nationalhymne und anderer patriotischer Lieder ist verboten. Dies gilt auch für die Fahnen und patriotischen Lieder aller Länder, die sich noch im Kriegszustand mit den Vereinigten Nationen befinden.
- Alle Angehörigen der Wehrmacht und der Waffen SS müssen sich spätestens am 20. April 45 bei der nächsten amerikanischen Militärbehörde stellen, um den vollen Schutz als Kriegsgefangene genießen zu können. Anderenfalls werden sie als Spione betrachtet und dementsprechend bestraft.
- Die folgenden Personen müssen sich innerhalb einer Woche vom Datum dieser Bekanntmachung beim Bürgermeisteramt anmelden:
a) Alle, die seit dem 1. Januar 1933 jemals Angehörige der Wehrmacht waren.
b) Alle jetzigen oder ehemaligen Mitglieder der NSDAP, der SS oder SA.
- Personen die Angehörigen der Wehrmacht einschließlich der Waffen SS und des Volkssturmes Unterkunft gewähren, müssen diese Tatsache umgehend dem nächsten Offizier der Militärbehörde mitteilen. Versäumnis dieser Mitteilung wird als kriminelle Handlung angesehen und wird dementsprechend bestraft.
- Das Tragen von Uniformen, Abzeichen oder Dekorationen der NSDAP, SS, S A und anderer parteilicher Organisationen ist verboten. Dies gilt nicht für die Uniformen der Ordnungspolizei oder ähnlicher Polizeieinheiten.
- Alle Zivilpersonen über 12 Jahre müssen ihren Personalausweis jederzeit bei sich tragen.
- Das Überschreiten der deutschen Grenze sowie die Ein- und Ausfuhr von Gütern aller Art werden durch die Gerichtshöfe der Militärregierung geahndet.
- (fehlt; der Verfasser)
- Die absichtliche Zerstörung, Beseitigung, Verbergung oder Änderung von schriftlichen Aufzeichnungen oder Akten jeder Art wird durch die Gerichtshöfe der Militärregierung geahndet.
- Alle Aufrufe, Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen der Militärregierung müssen sorgfältig gelesen und genau befolgt werden.
- Der Bürgermeister einer Gemeinde oder ein anderer bevollmächtigter Vertreter kann im Falle von Verstößen gegen die Gesetze der Militärregierung angeklagt und vor Gericht gebracht werden, wenn sämtliche Einwohner der Gemeinde oder eine beträchtliche Anzahl derselben gemeinsam für diese Verstöße verantwortlich sind. Wenn der bevollmächtigte Vertreter der Gemeinde in dieser Eigenschaft verurteilt und das Verschulden der gesamten Gemeinde festgestellt wird, kann allen Einwohnern der Gemeinde eine Strafe auferlegt werden.
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Im Auftrag der Militärregierung. Zeit 15 Uhr, Pößneck, 17. 4. 45
(Quelle: Pößnecker Heimatblätter, 1/2005, 11. Jahrgang, Seiten 17, 18, 19)
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